QET

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der QET Software

Stand: Oktober 2026

Präambel

Bei Beginn der Entwicklung des QET-Managementsystems im Jahr 2005 wurde berücksichtigt, dass die QET-Ordnung ein Rahmen wird, der für alle Kulturen, Religionen und Regionen sowie für Unternehmen jeder Größe und Branche Anwendung finden kann. QET ist keine Vorschrift, sondern eine Taxonomie. Sie dient als Startpunkt, um die eigene Unternehmenskultur nachhaltig erfolgreich und nach individuellen Erfordernissen zu gestalten. Die Vision war es, einen kleinsten gemeinsamen Nenner für die Welt zu bieten: Qualität, Ethik, Transparenz.

1. Anbieter und Geltung

1.1 Anbieter der QET Software (app.qet-compass.com, im Folgenden „QET“) ist die KüR projects GmbH, Am Geißacker 2, 91091 Großenseebach, Deutschland, Amtsgericht Fürth HRB 16679, Telefon +49 9135 - 926 49 99, E-Mail sales@qet.de.

1.2 Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der QET Software, auch für den kostenlosen Plan. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn QET ihnen schriftlich zustimmt.

1.3 QET richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B). Mit der Anmeldung oder Bestellung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt. Verbraucher sind ausgeschlossen.

2. Leistungen

2.1 QET ist eine Webanwendung (Software as a Service) zur Befragung, Auswertung und Weiterentwicklung der Unternehmenskultur nach dem QET-System (Qualität, Ethik, Transparenz). Der Umfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und dem gewählten Plan zum Zeitpunkt der Bestellung. QET ist eine Standardsoftware, die für alle Kunden gleich bereitgestellt und vom Kunden ohne Veränderung genutzt wird. Bei der Online-Bestellung schuldet QET keine Individualentwicklung, keine Anpassung an den Kunden und keine Zusatzleistungen wie Beratung, Schulung vor Ort oder Einrichtung; solche Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

2.2 Der kostenlose Plan enthält den QETcheck, das eigene Ergebnis, den QET-Assistenten und die Probe-Lektionen der Masterclass. Alle weiteren Testarten (u. a. QETscan, QETaudit), weitere Teilnehmerplätze und Team-Funktionen erfordern einen bezahlten Plan.

2.3 Die Software ist in 40 Sprachen nutzbar. In Ländern ohne aktiven QET-Lizenzpartner wird sie in der vorliegenden Fassung bereitgestellt; QET übernimmt dort keine Gewähr, dass Inhalte, Übersetzungen und Abläufe den rechtlichen, sprachlichen und formalen Anforderungen des jeweiligen Landes entsprechen. Die Prüfung örtlicher Anforderungen obliegt dem Kunden.

2.4 Bei Unternehmen mit mehr als 100 Nutzern beginnt QET mit der Bereitstellung der technischen Ressourcen, sobald die Rechnungssumme eingegangen ist. Die Bereitstellung erfolgt innerhalb von 4 bis 6 Wochen nach Vertragsschluss, sofern die Rechnungssumme bis dahin eingegangen ist.

2.5 Das QET-Audit-Zertifikat gilt 24 Monate ab Ausstellung.

2.6 QET schuldet eine Verfügbarkeit nach dem Stand der Technik, aber keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.

3. Vertragsschluss

3.1 Der Vertrag über den kostenlosen Plan kommt mit Abschluss der Anmeldung zustande, der Vertrag über einen bezahlten Plan mit Abschluss der Bestellung über die Website.

3.2 Ab 1000 Teilnehmenden erstellt QET ein individuelles Angebot. Dort vereinbarte Bedingungen gehen diesen AGB vor.

4. Preise und Zahlung

4.1 Es gelten die bei der Bestellung angezeigten Preise. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Bezahlte Pläne werden ausschließlich als Jahresabo angeboten. Das Entgelt für das Jahr ist mit der Bestellung fällig und wird über den Zahlungsdienstleister Stripe eingezogen. Eine Zahlung in Teilbeträgen ist über Stripe möglich, z. B. mit Klarna; dann gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsanbieters.

4.3 Die Rechnung wird elektronisch bereitgestellt.

5. Laufzeit und Kündigung

5.1 Ein bezahltes Jahresabo läuft 12 Monate und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn es nicht vor Ablauf gekündigt wird. QET erinnert den Kunden vor der Verlängerung per E-Mail.

5.2 Der Kunde kündigt über „Abo verwalten“ in der Software oder in Textform an sales@qet.de. Die Kündigung wirkt zum Ende der laufenden Laufzeit; bereits gezahltes Entgelt wird nicht anteilig erstattet. Nach Ende des Abos wechselt das Konto in den kostenlosen Plan.

5.3 Der kostenlose Plan kann jederzeit beendet werden, indem der Kunde sein Konto löscht („Konto und Daten löschen“).

5.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6. Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und ist für die Nutzung über sein Konto verantwortlich.

6.2 Der Kunde ist für die Daten verantwortlich, die er und seine Teilnehmenden eingeben, und dafür, dass er die Personen, die er einlädt, nach geltendem Recht informiert und ggf. Mitbestimmungsrechte (z. B. des Betriebsrats) beachtet.

6.3 Der Kunde nutzt die Software nicht missbräuchlich, insbesondere nicht zur Überwachung einzelner Personen und nicht für rechtswidrige Zwecke.

7. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

7.1 Soweit QET personenbezogene Daten der Teilnehmenden im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, der diesen AGB als Anlage beigefügt ist.

7.2 Team-Ergebnisse werden nur zusammengefasst angezeigt, sobald mindestens 3 Antworten vorliegen. Einzelne Antworten werden dem Kunden nicht mit Namen angezeigt.

7.3 Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung der QET Software.

8. Nutzungsrechte

8.1 QET räumt dem Kunden für die Laufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die Software und die Inhalte (Kriterien, Texte, Masterclass-Videos) bestimmungsgemäß für eigene Zwecke im Unternehmen zu nutzen. Weitere Rechte, insbesondere zur Bearbeitung, Vervielfältigung, Unterlizenzierung oder Weitervermarktung, erhält der Kunde nicht.

8.2 Die Weitergabe von Inhalten an Dritte, insbesondere der Masterclass-Videos, ist nicht gestattet. Die Marken QET und QET-Index bleiben Eigentum von QET.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1 QET beseitigt Mängel der Software in angemessener Frist, nachdem der Kunde sie gemeldet hat.

9.2 Die Ergebnisse, Maßnahmenvorschläge und Antworten des QET-Assistenten sind Hinweise und keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung.

9.3 QET haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf das vom Kunden in den letzten 12 Monaten gezahlte Entgelt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

10. Kunden mit Sitz in der Türkei (KVKK)

10.1 Für Kunden mit Sitz in der Türkei gilt zusätzlich der offizielle Standardvertrag der türkischen Datenschutzbehörde KVKK („Veri Sorumlusundan Veri İşleyene“, Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter) zwischen dem Kunden und der KüR projects GmbH. Bei Widersprüchen geht der Standardvertrag diesen AGB vor. Download: Türkisch (PDF), Englisch (PDF).

10.2 Der Kunde meldet den unterschriebenen Vertrag innerhalb von 5 Werktagen nach Unterschrift selbst der KVKK und lädt Vertrag und Eingangsbestätigung in der Software hoch. Bis dahin kann der Kunde die Software einrichten und selbst testen; Einladungen und Antworten von Mitarbeitenden sind gesperrt.

10.3 Für Frist und Meldung ist allein der Kunde verantwortlich. Er stellt QET von Ansprüchen und Bußgeldern frei, die aus einer versäumten oder fehlenden Meldung entstehen.

10.4 Das Entgelt ist mit der Bestellung über die Website fällig, unabhängig von Einreichung und Bestätigung der KVKK-Unterlagen, und wird auch bei verspäteten oder fehlenden Unterlagen nicht erstattet.

10.5 Verbietet der türkische Staat die Nutzung, dürfen beide Seiten fristlos kündigen. Bereits gezahltes Entgelt für volle, ungenutzte Monate wird anteilig erstattet; weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

10.6 Bei Kundenaufträgen ab 100 Nutzern in der Türkei behält sich QET vor, eine eigene Serverplattform in der Türkei einzusetzen, sodass die Daten innerhalb der Türkei verarbeitet werden. Updates werden dann vor Ort durchgeführt. QET teilt dem Kunden den Wechsel und neue Unterauftragsverarbeiter mindestens 30 Tage vorher mit; der KVKK-Standardvertrag wird entsprechend angepasst.

11. Änderungen der AGB

QET kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vorher per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die neuen AGB; auf diese Folge weist QET in der Mitteilung hin. Bei Widerspruch kann jede Seite zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Gerichtsstand ist Nürnberg.

12.3 Maßgeblich ist die deutsche Fassung; Übersetzungen dienen der Information.

12.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.