Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO
Anlage zu den AGB der QET Software. Zwischen dem Kunden (Verantwortlicher) und der KüR projects GmbH (Auftragsverarbeiter, „QET“). Der AVV wird mit der Anmeldung oder Bestellung Teil des Vertrags.
1. Gegenstand und Dauer
QET verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, um die QET Software bereitzustellen (Befragungen, Auswertung, Einladungen, Masterclass). Der AVV gilt, solange QET Daten des Kunden verarbeitet.
2. Art der Daten und betroffene Personen
- Betroffene: Beschäftigte, Führungskräfte und weitere vom Kunden eingeladene Personen (z. B. Geschäftspartner, Kunden).
- Daten: Name, E-Mail, Abteilung, Sprache, Antworten der Befragung, Ergebnisse, Zeitstempel, technische Daten (IP-Adresse).
- Keine besonderen Kategorien nach Art. 9 DSGVO.
3. Weisungen
QET verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden. Die Weisungen ergeben sich aus den AGB und den Einstellungen, die der Kunde in der Software vornimmt. Weitere Weisungen erteilt der Kunde in Textform an sales@qet.de. Hält QET eine Weisung für rechtswidrig, informiert QET den Kunden unverzüglich.
4. Vertraulichkeit
QET verpflichtet alle Personen mit Zugriff auf die Daten zur Vertraulichkeit.
5. Technische und organisatorische Maßnahmen
Verschlüsselung bei der Übertragung (TLS 1.2 oder höher) und in der Datenbank; Rechenzentren in der EU; rollenbasierte Zugriffe; Passwörter nur als Hash; Schutz vor Passwort-Angriffen; Team-Ergebnisse erst ab 3 Antworten und nur zusammengefasst; regelmäßige automatische Sicherungen durch den Datenbankanbieter; Sicherheits-Updates; Löschung durch den Kunden jederzeit möglich. QET darf die Maßnahmen an den Stand der Technik anpassen, solange das Schutzniveau nicht sinkt.
6. Unterauftragsverarbeiter
Der Kunde genehmigt die in der Datenschutzerklärung genannten Unterauftragsverarbeiter (Vercel, Supabase, Resend, Anthropic, Vimeo). QET informiert den Kunden mindestens 30 Tage vorher per E-Mail über neue oder geänderte Unterauftragsverarbeiter. Der Kunde kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; dann darf jede Seite zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. QET verpflichtet die Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf dieselben Pflichten. Für Anbieter außerhalb der EU gelten geeignete Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO.
7. Unterstützung des Kunden
QET unterstützt den Kunden bei Anfragen betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Export) und bei seinen Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO. Viele Rechte kann der Kunde direkt in der Software selbst umsetzen.
8. Datenpannen
QET meldet dem Kunden eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, möglichst innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit bekannt.
9. Löschung und Rückgabe
Nach Ende des Vertrags löscht QET die Daten des Kunden spätestens nach 30 Tagen oder gibt sie auf Wunsch vorher als Export heraus, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Löscht der Kunde sein Konto selbst, werden die Daten sofort gelöscht.
10. Nachweise und Kontrollen
QET stellt dem Kunden die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Pflichten nötig sind, und ermöglicht Kontrollen nach Absprache, in der Regel in Form schriftlicher Auskünfte. Vor-Ort-Prüfungen sind mit angemessener Vorankündigung zu Geschäftszeiten möglich.
11. Haftung und Vorrang
Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO. Bei Widersprüchen geht dieser AVV den AGB vor, soweit es um den Schutz personenbezogener Daten geht. Für Kunden in der Türkei geht der KVKK-Standardvertrag vor.